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AGB

Stand: Juli 2023

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") dienen als Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen der dotfly GmbH und ihren Kunden. Die AGB enthalten Regelungen zu branchentypischen Punkten, wie z.B. Regelungen zu Nutzungsrechten, Ablauf der Auftragsbearbeitung und Abnahme unserer Leistungen. Bei Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.

A. Geltungsbereich, Definitionen und Grundlagen der AGB

1. Allgemeines und Geltungsbereich der AGB

1.1 Diese AGB sind Bestandteil der zwischen der dotfly GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen gleicher Art, die im Rahmen einer andauernden und beabsichtigten Geschäftsbeziehung erbracht werden, selbst wenn die AGB im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Es gelten die AGB, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

1.3 Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien, gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

1.4 Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Tarife, technische Spezifikationen, rechtliche und sonstige besondere Hinweise, jeweils sofern gestellt, sind Teil des Vertrags und haben vor diesen AGB Vorrang.

1.5 Besondere Bestimmungen im Rahmen dieser AGB gelten vorrangig, sofern sie den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB widersprechen.

1.6 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, sofern die dotfly GmbH ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter AGB des Kunden, stellt auch im Fall der Leistungsausführung keine Zustimmung dar.

1.7 Die dotfly GmbH ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher Bedingungen zu vereinbaren. Die zusätzlichen Bedingungen werden dem Kunden deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen Bedingungen diesen AGB widersprechen, haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.

2. In den AGB verwendete Begriffe

2.1 Software – Unter "Software" werden ausführbare Programme und die zugehörigen Funktionen, Daten und Gestaltungselemente verstanden. Unter Software im Sinne dieser AGB werden u.a. Anwendungsprogramme, Applikationen und Webseiten verstanden.

2.2 Dauerschuldverträge – Hierunter sind Verträge zu verstehen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, z.B. Pflege- und Wartungsverträge.

2.3 Vertragsparteien – Der Begriff fasst den Kunden, und die dotfly GmbH zusammen.

2.4 Werk – Als "Werk" ist das Ergebnis der Leistung der dotfly GmbH zu verstehen, insbesondere die im Rahmen dieser AGB erstellten Inhalte oder Software.

2.5 Inhalte – Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte" sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes, Werbemittel, Daten, Angaben über Orte und Personen oder Links zu verstehen.

2.6 Onlinepräsenzen – Der Begriff umfasst im weiteren Sinne alle Onlinekonten, Accounts, Profile, Webseiten, etc. sowie die zu ihnen gehörenden Inhalte und Kontakte.

3. Angebote und deren Gültigkeitsdauer

3.1 Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.

3.2 Die Angebote der dotfly GmbH sind freibleibend. Die dotfly GmbH behält sich vor, einen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

3.3 Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an die dotfly GmbH, begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu der dotfly GmbH. Die dotfly GmbH behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.

3.4 Angebote der dotfly GmbH sind vorbehaltlich anderer Angaben 30 Tage lang gültig.

4. Zustandekommen des Vertrages

4.1 Ein Vertrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Kunden abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E-Mail erfolgte Bestätigung seitens der dotfly GmbH oder durch auftragsgemäße Ausführung der Leistung zustande. Sofern das Angebot durch die dotfly GmbH erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Kunden, unter Berücksichtigung dieser AGB, zustande.

4.2 Soweit Werbe- und sonstige Agenturen (nachfolgend einheitlich als „Werbeagentur" bezeichnet) Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zustande. Soll ein Dritter Vertragspartner werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. Die dotfly GmbH ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.

5. Change Requests und andere nachträgliche Änderungen

5.1 Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage oder technische Anforderungen ändern sich nach Abgabe eines Angebotes durch die dotfly GmbH oder nach Vertragsschluss (z.B. bei Änderungen von Betriebssystemen oder Browsern), kann die dotfly GmbH ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot.

5.2 Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden pausiert die dotfly GmbH die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

6. Projektmitarbeiter, Ort und Zeit der Auftragserfüllung

6.1 Die dotfly GmbH ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Aufträge nach Zeit und Ort frei.

6.2 Die dotfly GmbH hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur unmittelbaren Leistungserbringung durch die dotfly GmbH (z.B. aufgrund ihrer Fachkompetenz) oder die Pflicht zur Vertraulichkeit und Datenschutz, nicht entgegenstehen.

6.3 Sofern die Vertragsparteien Mitarbeiter als Projektmitarbeiter, Ansprechpartner o.ä. konkret benennen, dürfen diese durch Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung ausgetauscht werden. Der Vertragszweck darf durch den Austausch nicht gefährdet werden. Die Vertragspartner unterrichten sich grundsätzlich vorab über den Austausch von Mitarbeitern.

6.4 Die Mitarbeiter der dotfly GmbH treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich den von der dotfly GmbH benannten verantwortlichen Mitarbeitern, mit Wirkung für und gegen die dotfly GmbH erteilen.

7. Fristen und Termine

7.1 Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die dotfly GmbH eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und in Text- oder Schriftform (z.B., E-Mail, Fax, Brief) zusagt.

7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat die dotfly GmbH nicht zu vertreten und ist berechtigt, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben.

B. Agentur-, Entwicklungs-, Wartungs- und Beratungsleistungen

8. Auftragsbeschreibung

8.1 Die Leistungen der dotfly GmbH umfassen Beratungs-, Konzept-, Design-, Entwicklungs- und sonstige Agenturleistungen. Die konkreten Spezifikationen der jeweiligen vertraglichen Leistung, deren Umfang, Anwendungsgebiete, Rahmenbedingungen, Funktionen, Dokumentationen sowie der Zeit- und Ablaufplan ergeben sich aus der, der jeweiligen Leistung zugrundeliegenden Auftragsbeschreibung.

8.2 Für die Auftragsbeschreibung gelten keine Vorgaben, sie kann z.B. auch in Form eines Angebotes, einer Auftragsbeschreibung oder eines Lasten- und Pflichtenheftes erfolgen. Die Auftragsbeschreibung hat einen für die jeweilige Leistung branchenüblich hinreichenden Detailgrad aufzuweisen. Der Kunde wird die dotfly GmbH auf Detaillierungslücken unverzüglich hinweisen und die dotfly GmbH bei der erforderlichen weitergehenden Detaillierung nach besten Kräften unterstützen.

8.3 Ist die Auftragsbeschreibung unzureichend oder ist deren Umfang in bestimmten Fällen zweifelhaft, umfassen die zu erbringenden Leistungen die branchenüblichen Aufgaben, welche notwendig sind, um den vereinbarten Vertragszweck zu erfüllen.

8.4 Nachträgliche Änderungen der Auftragsbeschreibung benötigen zu deren Wirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung des jeweiligen Vertragspartners.

8.5 Wenn die vertraglichen Leistungen der Erreichung eines ausdrücklich und zumindest textlich vereinbarten konkreten Erfolges dienen (z.B. Erstellung eines konkreten Werkes, Erreichen bestimmter Erfolgszahlen), handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag. Ansonsten liegt im Zweifel ein Dienstvertrag vor.

8.6 Schulung der Anwender, Dokumentation, Reports, Einweisung, Installation und Wartung sind grundsätzlich kein Nebenbestandteil der Leistungen der dotfly GmbH und müssen gesondert vereinbart werden.

9. Wartungs- und Serviceleistungen

9.1 Die reinen laufenden Wartungs- und Serviceleistungen umfassen keine Beratungsleistungen und Weiterentwicklung, außer diese wurden ausdrücklich (z.B. in der Auftragsbeschreibung) vereinbart. Über diese Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen. D.h. ohne ausdrückliche Vereinbarung sind keine Leistungen umfasst, die über die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der zu wartenden Sache (z.B. Software) hinausgehen und z.B. Änderung des Funktionsumfangs, andere Einsatzgebiete oder individuelle Anpassung in optischer oder inhaltlicher Hinsicht betreffen.

9.2 Ebenfalls nicht zu laufenden Wartungs- und Serviceleistungen gehören Anpassungen aufgrund von technischen Änderungen, die zur Folge haben, dass wesentliche Funktionen oder Schnittstellen der zu wartenden Sache im Wesentlichen neu erstellt werden müssen. Dazu gehören insbesondere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare, durch den Kunden oder Dritten vorgenommene Änderungen der zu wartenden Sache.

9.3 Für planbare Arbeiten soll mit ausreichendem Vorlauf ein entsprechender Termin gemeinsam gefunden werden, der die Verfügbarkeit des Systems so wenig wie möglich einschränkt. Grundsätzlich wird die Durchführung planbarer Arbeiten mit einem Vorlauf von 3 Werktagen (Montag bis Freitag) mit dem Kunden abgestimmt. Als planbar gelten Arbeiten und Tätigkeiten, die im Vorfeld bekannt sind und zeitunkritisch sind, die zu wartende Sache aber unter Umständen für einen gewissen Zeitraum dem Kunden nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung steht.

10. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten

10.1 Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, die dotfly GmbH bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

10.3 Sofern für die Leistungserbringung durch die dotfly GmbH erforderlich und nicht durch die dotfly GmbH zu erbringen, (i) stellt der Kunde die technischen Einrichtungen wie Hardware oder Datenübertragungsleitungen funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung; (ii) stellt der Kunde die Zugangsdaten zur Verfügung; (iii) unterstützt der Kunde die dotfly GmbH bei Testläufen und Abnahmetests durch entsprechendes Personal.

10.4 Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für die dotfly GmbH.

10.5 Kann die dotfly GmbH die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist die dotfly GmbH berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

10.6 Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

10.7 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der dotfly GmbH unverzüglich mitzuteilen.

10.8 Die Kommunikation zwischen der dotfly GmbH und dem Kunden soll möglichst effektiv, d.h. schnell und fehlerresistent erfolgen. Hierbei hat der Kunde etwaige formelle Kommunikationsvoraussetzungen zu beachten, sofern diese ihm mitgeteilt wurden oder sonst bekannt sind, erreichbar sind und deren Wahrnehmung dem Kunden zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Ticketing-Systemen und hinreichende Beschreibung von Problemen, Symptomen, technischen Störungen, o.ä. Werden die formellen Kommunikationsvoraussetzungen durch den Kunden nicht beachtet, werden keine Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber der dotfly GmbH begründet.

11. Ausschluss rechtlicher Prüfung, Beratung und Mitwirkungspflichten

11.1 Die Leistungen der dotfly GmbH beinhalten, vorbehaltlich ausdrücklicher Vereinbarung, keine rechtliche Prüfung oder rechtliche Beratung (zum Beispiel markenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) sowie Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten des Kunden (z.B. Anbieterkennzeichnung, Datenschutzerklärung, Verbraucherunterrichtung bei Fernabsatzverträgen, Prüfungspflichten bei Linksetzung, Prüfungspflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen, Pflichten zu Beachtung medienrechtlicher Vorschriften, insbesondere Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, etc.).

11.2 Im Rahmen der Zusammenarbeit mit Influencern (d.h. Fürsprechern, Testimonials, Bloggern, YouTubern, Instagramern, etc.) weist die dotfly GmbH den Kunden darauf hin, dass Influencer durch eine Vielzahl von Gesetzen verpflichtet sind, auf den werblichen Hintergrund ihrer Beiträge hinzuweisen. Bei Verstoß gegen die Kennzeichnungspflichten können nicht nur die Influencer, sondern auch die dotfly GmbH oder der Kunde verschuldensunabhängig in Haftung genommen werden (§ 8 Abs. 2 UWG). Ebenso besteht das Risiko von Bußgeldern. Daher empfiehlt die dotfly GmbH dem Kunden eine rechtlich sichere Art der Kennzeichnung und hält auch die Influencer dazu an. Sollten sich der Kunde eine von den Empfehlungen der dotfly GmbH abweichende Kennzeichnung wünschen, haftet der Kunde für etwaige Nachteile und Kosten, die der dotfly GmbH oder Influencern hierdurch entstehen und stellt die dotfly GmbH sowie die Influencer von den Ansprüchen Dritter frei. Zu den Nachteilen und Kosten gehören u.a. Kosten der Rechtsberatung, zeitlicher Mehraufwand, etwaige Bußgelder sowie Kosten von Gerichtsverfahren, sofern ein Gerichtsverfahren nach vernünftigen rechtlichen und wirtschaftlichen Überlegungen eingegangen werden. Die dotfly GmbH und der Kunde sprechen das Vorgehen in derartigen Fällen miteinander ab.

11.3 Die dotfly GmbH darf vom Kunden bei berechtigten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme, deren Freigabe verlangen und die Durchführung der Maßnahme so lange zurückstellen.

11.4 Sofern die dotfly GmbH dem Kunden rechtliche Unterlagen (z.B. Ergänzungen der Datenschutzerklärung) zur Verfügung stellt, handelt es sich hierbei um rechtliche Muster ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit, die von dem Kunden individuell zu überprüfen sind.

11.5 Der Kunde stellt die dotfly GmbH von allen Ansprüchen und Schäden frei, die die dotfly GmbH durch Rechtsverstöße erleidet, die dem Kunden zuzurechnen sind.

12. Gestellung von Inhalten

12.1 Der Kunde ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der dotfly GmbH entsprechende Inhalte rechtzeitig vor Beginn derer Nutzung (z.B. als Werbemittel, zwecks Schaltung, im Rahmen von Webseiten, etc.) beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Übermittlung.

12.2 Der Kunde hat die Inhalte frei von Schadcode und/oder sonstigen Schadensquellen zu liefern. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die stets dem neuesten Stand der Technik zu entsprechen haben. Bei Vorliegen und Feststellen von Schadensquellen jedweder Art in einer übermittelten Datei wird die dotfly GmbH von dieser Datei keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-) Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Die dotfly GmbH behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihr durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen ein Schaden entstanden ist.

13. Sicherstellung und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber der dotfly GmbH

13.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde der dotfly GmbH im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt.

13.2 Der Kunde gewährleistet insbesondere, dass er alle für die auftragsgemäße Nutzung der Inhalte erforderlichen Rechte besitzt, keine Rechte Dritter (insbesondere gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte etc.) oder sonstige gesetzliche Bestimmungen verletzt. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtlichen Zulässigkeiten der von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Inhalte.

13.3 Der Kunde stellt ansonsten die dotfly GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, die von diesen gegen die dotfly GmbH im Zusammenhang mit den Inhalten des Kunden entstehen und wird die dotfly GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freistellen. Der Kunde ist verpflichtet, die dotfly GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen und über Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen im Hinblick auf Rechte Dritter fristwahrend schriftlich zu informieren.

13.4 Der Kunde überträgt der dotfly GmbH sämtliche für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zum öffentlichen Zugänglichmachen, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.

14. Einräumung von Nutzungsrechten zugunsten des Kunden

14.1 An Werken, die individuell und spezifisch für den Kunden erbracht werden (zum Beispiel individuelle Grafiken, Logos oder für den individuellen Bedarf des Kunden zugeschnittene Programmroutinen) erhält der Kunde ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, sachlich auf die vertraglichen Zwecke beschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, welches insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung erfasst. Ausgenommen ist der Weiterverkauf- und Weitervertrieb des Werks durch den Kunden, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart oder ergibt sich eindeutig aus der Natur des Auftrags.

14.2 Bei Werken die auf anderen Werken aufbauen, diese ändern, erweitern oder anpassen (z.B. bei individueller Anpassung von Templates oder Softwaremodulen), erstrecken sich die etwaigen ausschließlichen Rechte des Kunden nicht auf die ursprünglichen Werke, sondern nur soweit die durch die dotfly GmbH für den Kunden vorgenommenen schutzfähigen Änderungen, Erweiterungen und Anpassungen reichen.

14.3 Im Übrigen überträgt die dotfly GmbH dem Kunden die für den jeweiligen vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an ihren Werken in dem der Auftragsbeschreibung entsprechendem Nutzungsumfang, der Nutzungsdauer sowie räumlichen Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht zur eigenen Nutzung übertragen.

14.4 Dem Kunden wird ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nur dann eingeräumt, solange das Bearbeitungsrecht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Natur des Auftrags eindeutig ergibt.

14.5 Die Nutzungsrechte an den Werken gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Kunden auf diesen über.

14.6 Soweit das Werk Open Source-Bestandteile enthält, erfolgt die Rechteübertragung nur im Umfang und nach Maßgabe der jeweiligen Open Source Lizenz. Die dotfly GmbH verweist ausdrücklich darauf, dass die Open Source-Bestandteile nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz genutzt, bearbeitet und Gegenstand von Verfügungen sein dürfen.

14.7 Vorschläge und Weisungen des Kunden oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.

14.8 Die dotfly GmbH ist berechtigt, auf die für den Kunden entworfenen und hergestellten Werke und erbrachten Leistungen, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, zum Zwecke der Eigenwerbung hinzuweisen.

14.9 Die dotfly GmbH ist ferner berechtigt, im Impressum von Websites und sonstigen Onlinepräsenzen und innerhalb von Software auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, sofern hierdurch deren vertragsgemäße Nutzung nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne die Zustimmung der dotfly GmbH zu entfernen.

15. Rechte an Online-Präsenzen

15.1 Unbeschadet dieser AGB wird der Kunde Inhaber von Onlinepräsenzen, sofern diese durch die dotfly GmbH im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung für den Kunden angelegt, erworben oder sonst beschafft oder durch die dotfly GmbH ausdrücklich auf den Kunden zu dessen Verfügung übertragen worden sind.

15.2 Ist die Einräumung der Inhaberschaft nicht möglich, räumt die dotfly GmbH dem Kunden die Verfügungs- und Nutzungsberechtigung über die Onlinepräsenzen in einem, einer Inhaberschaft möglichst nahekommenden Umfang ein.

15.3 Darüber hinaus behält die dotfly GmbH die Rechte an den Onlinepräsenzen, auch wenn sie z.B. ihre betrieblichen oder privaten Onlinepräsenzen ihrer Mitarbeiter im Rahmen der Vertragserfüllung einsetzt.

16. Herausgabe von Vorlagen, Entwürfen und Quellcode

16.1 Die, von der dotfly GmbH erstellten Vorlagen, Entwürfe, Rohdaten, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die dazu dienen, die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen (nachfolgend bezeichnet als "Vorlagen"), bleiben Eigentum der dotfly GmbH. Wünscht der Kunde die Herausgabe, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

16.2 Ist die Herausgabe des Quellcodes vereinbart oder anderweitig vorgesehen (z.B. im Rahmen einer Open Source Lizenz), reicht dessen Übergabe/Verschaffung des Zugangs in digitaler Form aus. Ist ein Recht zur Bearbeitung des Werkes nicht vereinbart, darf der Kunde den Quellcode nur verwenden, wenn die dotfly GmbH eine Fehlerbehebung, eine Änderung oder Erweiterung der Anwendung innerhalb einer angemessenen Frist nicht durchführen kann oder will. Dem Kunden ist bekannt, dass er zur Arbeit mit dem Quellcode unter Umständen Entwicklerlizenzen für die eingesetzten Komponenten von Drittanbietern erwerben muss. Sollte der Quellcode nicht unter einer Open Content Lizenz stehen, darf er vorbehaltlich abweichender Vereinbarung, nicht im Rahmen einer Anwendung, die nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung mit der dotfly GmbH ist, verwendet werden.

16.3 Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Die dotfly GmbH ist spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Vertragsende (z.B. durch Zeitablauf oder Kündigung) oder 6 Monaten nach Beendigung des Auftrages zur Löschung der Vorlagen, des Quellcodes und gestellter Inhalte (hierzu gehören u.a. Dokumente und Dateien) berechtigt. Stimmen die Zeitpunkte des Vertragsendes und der Beendigung des Auftrags nicht überein, gilt jeweils der spätere Zeitpunkt.

17. Angebote, Präsentationen und Pitches

17.1 Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die dotfly GmbH mit dem Ziel der weiteren Auftragserteilung durch den Kunden, erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Kunden dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar).

17.2 Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte an den von der dotfly GmbH in diesem Rahmen der vorgelegten Arbeiten verbleiben auch bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der dotfly GmbH. Erst mit Erteilung des Auftrags zur Realisation gegen gesonderte Vergütung erwirbt der Kunde diese Rechte im vereinbarten Umfang.

18. Abnahme

18.1 Diese Regelungen zur Abnahme gelten nur, wenn sie einem Werkvertrag zugrunde gelegt werden.

18.2 Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung entsprechend der Auftragsbeschreibung.

18.3 Voraussetzung für die Abnahme ist, dass die dotfly GmbH dem Kunden die Leistungsergebnisse vollständig übergibt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt. Die Übergabe aller für die Abnahme notwendigen Leistungsergebnisse stellt eine Aufforderung zur Abnahme dar.

18.4 Daraufhin hat der Kunde innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag) mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

18.5 Schlägt die Abnahme fehl, so übergibt der Kunde der dotfly GmbH eine Auflistung aller die Abnahme hindernden Mängel. Nach Ablauf einer angemessenen Frist hat die dotfly GmbH eine mangelfreie und abnahmefähige Version der vertraglich geschuldeten Leistung bereitzustellen. Im Rahmen der darauffolgenden Prüfung werden nur die protokollierten Mängel geprüft, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

18.6 Nach erfolgreicher Prüfung hat der Kunde innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag) schriftlich (E-Mail ist ausreichend) die Abnahme der Arbeitsergebnisse zu erklären.

18.7 Sofern zuvor keine wesentlichen Mängel mitgeteilt werden, gelten die Leistungsergebnisse nach Ablauf von 2 Wochen nach Vorlage zur Abnahme als durch den Kunden abgenommen.

18.8 Wegen unwesentlicher Mängel darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Diese Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

18.9 Die Erstellung der vertraglichen Leistungen kann in einzelnen Teilabschnitten vereinbart werden. Die dotfly GmbH ist berechtigt den Kunden zu einer Teil- oder Zwischenabnahme aufzufordern, wenn dies aufgrund der Materie, des Umfangs oder des zeitlichen Ablaufs bei der Leistungserbringung sachlich begründet und für den Kunden zumutbar ist.

18.10 Die Regelungen zur Abnahme, Gewährleistung und Vergütung gelten für die jeweiligen Teilabschnitte. Dies bedeutet insbesondere, dass Change-Requests des Kunden, welche von bereits abgenommenen Teilabschnitten abweichen, durch diesen gesondert zu vergüten sind.

19. Leistungserbringung und Abrechnung bei Rahmenverträgen

19.1 Wurde zwischen dem Kunden und der dotfly GmbH ein Rahmenvertrag vereinbart und wird die dotfly GmbH vom Kunden im Rahmen des Rahmenvertrages mit einzelnen Leistungen und Aufgaben beauftragt oder nimmt der Kunde die Leistungen der dotfly GmbH sonst, z.B. mit der Erstellung von Kostenvoranschlägen oder Handling, etc. in Anspruch (zusammengefasst „Leistungsabruf"), so handelt es sich bei dem vorbenannten Leistungsabruf jeweils um einen separaten Auftrag.

19.2 Abweichend stellt der Leistungsabruf keinen separaten Auftrag dar, wenn er Teil eines zusammenhängenden Projektes ist, für den eine separate Abnahme, bzw. Teilabnahmen im Sinne der Ziffer 18 dieser AGB vereinbart wurde.

C. Gewährleistung und Haftung

20. Ansprüche bei Mängeln

20.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit entsprechend dem Vertragszweck. Die Inhalte der Auftragsbeschreibung gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften.

20.2 Die dotfly GmbH verpflichtet sich dazu, Software so zu erstellen, dass sie ein Antwortzeit- und Funktionsverhalten aufweist, das bei vergleichbarer Internet-Anbindung und technischer Ausstattung der vom Endnutzer zum Aufruf der Software eingesetzten Hard- und Software dem Verhalten anderer branchentypischer Software mit vergleichbaren Inhalten und vergleichbarem Umfang sowie vergleichbaren Serverumgebung im Zeitpunkt der Fertigstellung der Software entspricht. Websites/Apps und vergleichbare Onlineangebote müssen innerhalb von den zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Software branchenüblichen Browsern, Systemen sowie Geräten lauffähig sein. Nicht als branchenüblich gelten Browser, Systeme sowie Geräte auf einem Versionsstand von vor über einem Jahr und Browser sowie Bildschirmauflösungen, die zu weniger als 10% auf dem Markt vertreten sind.

20.3 Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen von Software, sind die diesbezüglichen Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferung gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

20.4 Verlangt der Kunde wegen eines Mangels Nacherfüllung, so hat die dotfly GmbH das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu wählen. Wenn der Kunde der dotfly GmbH nach einer ersten ergebnislos verstrichenen Frist eine weitere angemessene Nachfrist gesetzt hat und auch diese ergebnislos verstrichen ist oder wenn eine angemessene Anzahl an Nachbesserungs-, Ersatzlieferungs- oder Ersatzleistungsversuchen ohne Erfolg geblieben sind, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern und Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Softwareversion oder eines Workarounds erfolgen. Beeinträchtigt der Mangel die Funktionalität nicht oder nur unerheblich, so ist die dotfly GmbH unter Ausschluss weiterer Mängelansprüche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen der Versions-, Update- und Upgrade-Planung zu beheben.

20.5 Mängel sind durch eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, Screenshots oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) zu rügen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen und mindestens folgende Informationen beinhalten: Betreffzeile mit kurzer Fehlerbeschreibung, Datum und Uhrzeit, Priorisierung entsprechend der Auswirkungen auf die Systemumgebung, Langbeschreibung des Fehlers, ggfs. Screenshot o.ä., Browser- und Betriebssystem Version im Testfall. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.

20.6 Änderungen oder Erweiterungen der Leistungen oder einer Software, die der Kunde selbst oder durch Dritte vornimmt, lassen die Mängelansprüche des Kunden entfallen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderung oder Erweiterung für den Mangel nicht ursächlich war. Die dotfly GmbH steht auch nicht für Mängel ein, die auf unsachgemäße Bedienung sowie Betriebsbedingungen oder die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel durch den Kunden zurückzuführen sind.

20.7 Die dotfly GmbH kann die Nacherfüllung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an die dotfly GmbH bezahlt hat.

20.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Abnahme der Leistung. Im Falle der Lieferung von Updates, Upgrades und neuen Versionen beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit deren Abnahme zu laufen. Im Fall von Dienstverträgen beträgt die Verjährungsfrist bei Nicht- oder Schlechtleistung 6 Monate.

20.9 Kunden müssen sich hinreichend im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten vergewissern, dass die von ihnen bei der dotfly GmbH geltend gemachten Mängel tatsächlich vorliegen und nicht z.B. auf Bedienungsfehlern beruhen oder nicht zur Sollbeschaffenheit einer Leistung gehören. Unterlässt der Kunde diese Obliegenheit, ist er zum Ersatz der Aufwendungen der dotfly GmbH verpflichtet, die aufgrund der unberechtigten Geltendmachung des Mangels entstanden sind.

20.10 Schadensersatzansprüche unterliegen den Einschränkungen von Ziffer 23 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz").

21. Einsatz und Leistungen Dritter

21.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten beim Einsatz von Leistungen Dritter durch die dotfly GmbH im Rahmen der Leistungserfüllung gegenüber dem Kunden. Als Leistungen Dritter sind Leistungen zu verstehen, die im Namen oder sonst im Rahmen des Auftrags des Kunden von Dritten bezogen werden, wie z.B. Nutzungsrechte an Onlineplattformen, Stockbilder oder Open Source Software oder Leistungen von Hostinganbietern.

21.2 Beruhen Sach- oder Rechtsmängel auf der Fehlerhaftigkeit der Leistung eines Dritten und wird dieser nicht als Erfüllungsgehilfe der dotfly GmbH tätig, sondern gibt die dotfly GmbH, für den Kunden erkennbar, lediglich eine Leistung an den Kunden weiter, sind die Mängelansprüche des Kunden auf die Abtretung der Mängelansprüche von der dotfly GmbH gegenüber dem Dritten beschränkt (z.B., wenn Open Source Software inkorporiert wird). Die dotfly GmbH steht für den Mangel selbst ein, wenn die Mangelursache durch die dotfly GmbH gesetzt wurde, d.h. der Mangel auf einer von der dotfly GmbH zu vertretenden unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstiger Behandlung der Leistungen Dritter beruht.

21.3 Die dotfly GmbH ist nicht verantwortlich, falls Leistungen Dritter durch den Dritten eingeschränkt oder insgesamt eingestellt werden. Führt der Dritte eine Gebühr für die Zurverfügungstellung seiner Leistungen ein, hat die dotfly GmbH das Recht die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung dementsprechend anzupassen, sofern der Kunde die Nutzung der Leistungen Dritter nach Rückfrage fortsetzen möchte und die Vergütung zu Lasten der dotfly GmbH gehen würde.

22. Verhalten Dritter

22.1 Der Kunde erkennt an, dass das Verhalten Dritter in Onlinemedien nur schwer zu berechnen ist und die dotfly GmbH für das Verhalten Dritter nicht verantwortlich ist (z.B. negative Kommentare, Protestaktionen, etc.).

22.2 Dies gilt nicht, falls die dotfly GmbH dieses Verhalten schuldhaft herausgefordert hat. Die Haftung bestimmt sich in diesem Fall entsprechend Ziffer 23 dieser AGB („Haftung und Schadensersatz"). Bei der Bestimmung der Verantwortlichkeit der dotfly GmbH, sind die branchenüblichen Verhaltensnormen und vernünftigerweise zu erwartende Verhaltensmuster der Dritten zugrunde zu legen.

22.3 Die dotfly GmbH wird den Kunden unterrichten, sobald ein Verhalten Dritter einen Umfang annimmt, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Kunden nachhaltig schaden könnte.

22.4 Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten Dritter oder sachlich begründeter Anlass einen möglichen Schaden für den Kunden anzunehmen, ist die dotfly GmbH berechtigt, diese Inhalte zu depublizieren (z.B. Kommentare zu löschen) oder Nutzer zu bannen.

23. Haftung und Schadensersatz

23.1 Die dotfly GmbH haftet nach diesem Vertrag nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

23.2 Die dotfly GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die dotfly GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursachte Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen; für grobes Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen bestimmt sich die Haftung nach den unten in Ziffer 23.6 dieser AGB aufgeführten Regelungen für leichte Fahrlässigkeit.

23.3 Die dotfly GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die dotfly GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

23.4 Die dotfly GmbH haftet für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften bis zu dem Betrag, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und der für die dotfly GmbH bei Abgabe der Zusicherung erkennbar war.

23.5 Die dotfly GmbH haftet für Produkthaftungsschäden entsprechend der Regelungen im Produkthaftungsgesetz.

23.6 Die dotfly GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten durch die dotfly GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen; Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Wenn die dotfly GmbH diese Kardinalpflichten leicht fahrlässig verletzt hat, ist ihre Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend "typischer Schaden") begrenzt.

23.7 Der typische Schaden ist grundsätzlich auf den festgelegten Betrag und sonst auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Kunden für den Zeitraum, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, begrenzt. Dies gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht das Fünffache der vereinbarten Vergütung.

D. Vergütung und Abrechnung

24. Vergütung

24.1 Die Vergütung und der Zahlungsplan für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung. Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze der dotfly GmbH.

24.2 Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

24.3 Sofern nicht anders vereinbart, ist für die Abrechnung der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Die dotfly GmbH rechnet grundsätzlich auf Stundenbasis ab. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten.

24.4 Für die Beauftragung von Dritten im Bereich der Werbung und des Marketings entstehen gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 und S. 2 KSVG Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (derzeit ca. 5% des Netto-Rechnungsbetrages), da sie als Publizisten (z.B. Blogger) und/oder selbständige Künstler (z.B. Instagram) im Sinne des § 1 KSVG eingestuft werden. Die dotfly GmbH meldet die KSVG-Abgaben an und führt sie ab (§§ 27-32 KSVG). Jedoch weist die dotfly GmbH darauf hin, dass die Abgaben in der gesetzlich bestimmten Höhe zu den, vom Kunden zu tragenden Aufwendungen gehören.

24.5 Die Höhe des vom Kunden an die Künstlersozialkasse abzuführenden Beiträge errechnet sich nach den §§ 23, 25, 26 KSVG. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze der dotfly GmbH.

24.6 Der Kunde hat Leistungen der dotfly GmbH zu vergüten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen des Kunden erfolgen.

24.7 Gebühren von Verwertungsgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden übernommen.

24.8 Arbeiten, die auf ausdrückliche Anweisung des Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit (Montag bis Freitag, 10 – 18 Uhr) anfallen, werden mit einem Faktor von 200% berechnet.

24.9 Die dotfly GmbH hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie von Spesen, soweit diese durch den Kunden dem Grund nach genehmigt worden sind. Die dotfly GmbH rechnet diese prüffähig zusammen mit den erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab. Reisekosten werden, sofern nicht abweichend vereinbart, entweder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 2. Klasse bzw. Flüge der Economy-Klasse (inkl. Gepäck/Mahlzeit) oder bei Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto kalkuliert. Grundlage ist die schnellste Strecke nach dem von der dotfly GmbH eingesetztem handelsüblichen Routenplaner. Im Nahbereich von 10km fallen keine Reisekosten an. Ausgangspunkt der Anfahrt/Abfahrt ist die Adresse der dotfly GmbH, sofern nicht anders vereinbart. Reisezeiten werden mit 50% des Tagessatzes in Rechnung gestellt. Im Falle von Terminverschiebungen durch den Kunden trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten.

24.10 Soweit die dotfly GmbH eine zeitabhängige Vergütung erhält, ist der Kunde verpflichtet, vorgelegte Nachweise zum Zeichen des Einverständnisses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag) ab Zugang abzuzeichnen. Soweit der Kunde mit den vorgelegten Nachweisen nicht einverstanden ist, wird er etwaige Bedenken gegen die Nachweise innerhalb dieser Frist detailliert schriftlich darlegen. Die Vertragsparteien werden dann unverzüglich versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Anschließend sind die Nachweise vom Kunden unverzüglich abzuzeichnen. Mit der Bezahlung gelten die Nachweise als abgezeichnet.

25. Abrechnung

25.1 Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig.

25.2 Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Freitag) nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

25.3 Die Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, mit der (Teil-)Abnahme der Leistung fällig. Bei einer Auftragssumme über 1.000 Euro hat die dotfly GmbH auch ohne gesonderte Vereinbarung einen Anspruch auf 30% der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten, 30% zur Mitte des vereinbarten Projektzeitraumes und 40% nach Abnahme. Enthalten die Leistungen Kosten, die für Produkte/Dienstleistungen Dritter vorauszulegen sind, hat die dotfly GmbH einen Anspruch auf deren Zahlung, bevor sie diese Leistungen ausführt.

25.4 Endet der Vertrag vorzeitig, hat die dotfly GmbH einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht.

25.5 Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis, dass dotfly zukünftig Rechnungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen weiterhin als Papierrechnung oder PDF-Rechnung per E-Mail bis zum 31. Dezember 2026 versendet. Alternativ wird innerhalb dieses Zeitraums, die Umstellung auf das neue Format für die E-Rechnung nach europäischer Norm EN 16931 erfolgen.

25.6 Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification).

25.7 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Die dotfly GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.

25.8 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden berechtigen die dotfly GmbH, auch während der Laufzeit des Vertrages, die weitere Leistungserbringung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

25.9 Für jede Mahnung der Rechnung fällt zusätzlich zu gesetzlichen Ansprüchen im Fall des Verzuges eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an. Dem Kunden bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.

25.10 Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen sowie sicherzustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können und trägt etwaige Kosten fehlgeschlagener Buchungen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Kunden im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.

25.11 Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (=Summe aus den Abrechnungen) eingezogen.

25.12 Der Kunde kann gegen Ansprüche der dotfly GmbH nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben rechtlichen Verhältnis zu.

25.13 Ist für ein Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, zu dem die dotfly GmbH berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Bereitstellung von Inhalten), darf die dotfly GmbH die vereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, als ob das Projekt ohne die maßgebliche Verzögerung zu dem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

26. Im Voraus gebuchte Kontingente

26.1 Die dotfly GmbH bietet den Kunden die Möglichkeit im Voraus für ein Jahr (bzw. einen abweichend vereinbarten Zeitraum) ein bestimmtes Zeitkontingent zu vereinbaren. Vorbehaltlich anderweitiger Regelung, handelt es sich bei dem Zeitkontingent um einen Zeitraum, den die dotfly GmbH für den Abruf ihrer Leistungen durch den Kunden bereithält. Das Zeitkontingent wird erst im Rahmen der erteilten Aufträge vergütet.

26.2 Die dotfly GmbH hat einen Zahlungsanspruch in Höhe des Betrages, den der Kunde bei Abnahme von 20 % des vereinbarten Zeitkontingentes an die dotfly GmbH entrichtet hätte (Mindestsumme). Als Grundlage dient das vereinbarte Entgelt, ansonsten ein branchenüblicher Satz. Das Entgelt für bereits in Anspruch genommene Leistungen wird hierbei berücksichtigt, so dass die dotfly GmbH nur einen Anspruch auf den Differenzbetrag zur Mindestsumme hat.

26.3 Sofern ein Zeitkontingent vereinbart wurde, darf er nur in dem vereinbarten, bzw. der dotfly GmbH zumutbaren und branchenüblichen Rahmen abgerufen werden. Der Kunde informiert die dotfly GmbH hierbei entsprechend seiner Kenntnis so früh wie möglich, wann er Zeiten aus dem Kontingent abrufen wird. Als zumutbar gilt ein Zeitraum von 24 Stunden pro Monat und 8 Stunden pro Woche.

27. Anpassung von Preisen

27.1 Bei Dauerschuldverträgen ist die dotfly GmbH zu einer angemessenen Anhebung der vereinbarten Entgelte nach Ankündigung berechtigt. Eine solche Anhebung tritt zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums in Kraft. Ist kein Abrechnungszeitraum vereinbart, kann die Anhebung nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten erfolgen.

27.2 Eine Preissenkung tritt zum Ende des Abrechnungszeitraums in Kraft, der nach Änderung des Preises endet.

27.3 Erhöhen sich die Einkaufspreise für Leistungen Dritter, kann diese Erhöhung im gleichen Verhältnis an den Kunden weitergegeben werden.

E. Vertragslaufzeit und Kündigung

28. Vertragslaufzeit und Kündigung

28.1 Bei Verträgen, die als Dauerschuldverhältnisse vereinbart werden, entspricht die Vertragslaufzeit der vereinbarten Vertragslaufzeit. Sofern die Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 12 Monate.

28.2 Der Abrechnungszeitraum von zusätzlichen Optionen (z.B. Serviceleistungen) entspricht dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags. Wird die Option während der Laufzeit des Hauptvertrags bestellt, wird die erste Vertragslaufzeit zur Angleichung an die Restlaufzeit des Hauptvertrags angepasst.

28.3 Die Kündigung unselbständiger Optionen eines Vertragsverhältnisses lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt, sofern nicht das gesamte Vertragsverhältnis gekündigt wird.

28.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

28.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die dotfly GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht mehr verpflichtet. Die dotfly GmbH kann, vorbehaltlich vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, sämtliche Daten des Kunden löschen. Die rechtzeitige Speicherung und Sicherung der Daten liegt daher in der Verantwortung des Kunden.

29. Ordentliche Kündigung

29.1 Sofern die Kündigungsfrist nicht ausdrücklich vereinbart ist, noch in den dazugehörigen besonderen Bestimmungen in diesen AGB festgelegt ist, beträgt diese 30 Tage zum Vertragsende.

29.2 Die Kündigungsfrist von selbständig kündbaren Teilen/Optionen eines Vertrages entspricht der Kündigungsfrist des Hauptvertrags.

29.3 Wird keine rechtzeitige Kündigung ausgesprochen, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, nach Ablauf dessen Laufzeit automatisch um denselben Zeitraum.

30. Außerordentliche Kündigung

30.1 Jede Partei kann Verträge, welchen diese AGB zugrunde liegen, aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn eine oder mehrere Vereinbarungen durch die jeweils andere Vertragspartei nicht eingehalten wurden und nach einer schriftlichen Aufforderung zur Besserung, diese schuldhaft nicht innerhalb der gesetzten und angemessenen, andernfalls innerhalb einer angemessenen Frist, erfolgt ist.

30.2 Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung zur Besserung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.

30.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • die dotfly GmbH einen ausdrücklich vereinbarten Fertigstellungtermin nicht einhält und eine vom Kunden angesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstreichen lässt, es sei denn die dotfly GmbH hat die Verzögerung nicht zu vertreten;
  • eine der Vertragsparteien ihre Pflichten aus diesem Vertrag oder jeweiligem Auftrag in grober Weise verletzt;
  • über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgelehnt wird.

F. Datenschutz, Vertraulichkeit, Änderungen der AGB und Schlussbestimmungen

31. Datenschutz

31.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur für die, diesen AGB und sonstigen vertraglichen Vereinbarungen entsprechende Vertragsdurchführung erhoben, verarbeitet und genutzt. Mit dem Vertragsschluss erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen einverstanden.

31.2 Die Vertragsparteien schließen, sofern aufgrund der Vorgaben der Datenschutzvorschriften erforderlich, insbesondere im Fall der Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO, entsprechende vertragliche Vereinbarungen. Hierbei darf die dotfly GmbH dem Kunden die entsprechenden Vertragstexte stellen. Eigene Vertragsvorlagen der Kunden können in diesem Fall nur gegen eine angemessene Prüfungsgebühr berücksichtigt werden.

31.3 Die Parteien werden über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekanntgewordenden betrieblichen und sonstigen geschäftlichen Informationen und Erkenntnisse der anderen Partei strikte Geheimhaltung wahren. Das gilt für alle Mitarbeiter, gegebenenfalls für den Kunden des Kunden sowie für Dritte, derer sich eine Partei zur Erfüllung der aus dem Vertrag ergebenden Pflichten bedient. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags.

32. Vertraulichkeit

32.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden.

32.2 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben und Daten, die als solche bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.

32.3 Insbesondere gelten die folgenden Angelegenheiten als von dieser Vertraulichkeitsvereinbarung umfasst: Kundenlisten, Vertragspartner und Vertragsinterna, Umsatzzahlen, Preislisten, Preisgestaltung und Rabattabsprachen, Geschäftsbilanzen, Technisches Knowhow und Softwareentwicklungen, Kreditwürdigkeit, Personalangelegenheiten, Produktions- und Entwicklungsverfahren sowie Marketingverfahren.

32.4 Ein „Reverse Engineering", d.h. das Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen von Software, ist außerhalb des vertragsgemäßen Rahmens ohne Zustimmung der Vertragsparteien nicht zulässig.

32.5 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt nicht für Entwicklungen, die bereits offenkundig sind (allgemein bekannt sind, zum Stand der Technik zählen etc.) und damit nicht mehr geheim oder schutzfähig sind. Wenn die Offenkundigkeit einer Entwicklung später eintritt, erlischt die Verpflichtung insoweit ab diesem Zeitpunkt.

32.6 Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur solchen Mitarbeitern Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrags betraut sind. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, auf Wunsch der jeweils anderen Partei ihre Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen und der anderen Partei vorzulegen. Die Vertragsparteien werden für vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei keine Schutzrechtsanmeldungen anstrengen.

32.7 Werden von einer öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne verlangt, so ist diese Partei unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle, sofern möglich und zumutbar, zu informieren.

32.8 Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, vertrauliche Informationen der anderen Partei bei Beendigung dieses Vertrags nach deren Wahl zurückzugeben oder zu vernichten, soweit diese nicht ordnungsgemäß verbraucht worden sind.

32.9 Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch, verpflichtet sich der Kunde, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung, eine nach Billigkeitsgesichtspunkten festzulegende, mindestens 5.000,00 Euro betragende Vertragsstrafe an die dotfly GmbH zu zahlen.

32.10 Öffentliche Erklärungen der Vertragsparteien über eine Zusammenarbeit, sofern nicht offenkundig oder entsprechend vertraglichen Abreden zulässig, werden nur im vorherigen gegenseitigen Einvernehmen abgegeben.

33. Abwerbeverbot

33.1 Beide Vertragsparteien dürfen sich gegenseitig keine Mitarbeiter mittelbar oder unmittelbar abwerben. Darüber hinaus ist es den Vertragsparteien untersagt, während des Bestehens eines Anstellungsverhältnisses eines Mitarbeiters bei der jeweiligen Vertragspartei, diesen in irgendeiner Form im eigenen Betrieb zu beschäftigen.

33.2 Die vorerwähnten Einschränkungen gelten nicht, wenn der betreffende Arbeitgeber vor der Beschäftigung des Mitarbeiters bei der anderen Vertragspartei seine schriftliche Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben hat.

33.3 Bei Zuwiderhandlung wird eine nach Billigkeitsgesichtspunkten festzulegende, jedoch mindestens ein Jahres-Bruttogehalt des abgeworbenen Mitarbeiters und falls dieses niedriger ist, mindestens 25.000 Euro betragende Vertragsstrafe fällig. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, wenn die Vertragspartei bei Beschäftigung/Einstellung des Mitarbeiters, keine Kenntnis von dessen Beschäftigung bei der anderen Vertragspartei hatte.

34. Änderung der AGB

34.1 Die dotfly GmbH behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen, insbesondere rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Natur und nur, wenn sie dem Kunden nach Billigkeitsgesichtspunkten zuzumuten ist.

34.2 Im Fall von Änderungen, teilt die dotfly GmbH dem Kunden die geänderten AGB zumindest in Textform mit, so dass der Kunde zwei Wochen Zeit hat, der Änderung zu widersprechen und weist ihn auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen hin. Im Fall eines Widerspruchs haben der Kunde und die dotfly GmbH das Recht zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen des Kunden unangemessen beeinträchtigen würde. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb der Frist, gelten sie als angenommen.

35. Schlussbestimmungen

35.1 Der Kunde darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen die dotfly GmbH nur nach Zustimmung der dotfly GmbH auf Dritte übertragen.

35.2 Die Rechtsbeziehung zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss von überstaatlichem Recht sowie deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist und was auch dann keine Anwendung findet, wenn der Kunde seinen Sitz und/oder seine Wohnanschrift im Ausland hat.

35.3 Erfüllungsort ist der Sitz der dotfly GmbH.

35.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der dotfly GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde in der Bundesrepublik Deutschland keinen Gerichtsstand hat. Die dotfly GmbH behält sich vor, ihre Ansprüche an dem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.