Welche Online-Shops müssen barrierefrei sein?
“Grundsätzlich müssen seit dem 28. Juni 2025 alle Onlineshops barrierefrei sein, die Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher:innen verkaufen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht dabei keine Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen oder Produktkategorien.
Betroffen sind alle B2C-E-Commerce-Plattformen, unabhängig davon, ob sie physische Produkte, digitale Güter oder Dienstleistungen anbieten. Auch Mobile Shopping-Apps und digitale Marktplätze fallen unter diese Regelung. Selbst kleinere Onlineshops sind grundsätzlich verpflichtet, die WCAG-Standards zu erfüllen.
Die einzige Ausnahme gilt für Mikrounternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von der Barrierefreiheitspflicht befreit. Allerdings bezieht sich diese Ausnahme nur auf das europäische Recht – nationale Gesetze können strengere Anforderungen stellen.
Reine B2B-Plattformen, die ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen, sind vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nicht erfasst. Auch interne Unternehmensplattformen oder geschlossene Systeme ohne Endkundengeschäft fallen nicht unter die Regelung.
Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht empfehlen Expert:innen allen Onlinehändlern, auf Barrierefreiheit zu setzen. Die Vorteile sind vielfältig: erweiterte Zielgruppen, verbesserte SEO-Performance, höhere Kundenzufriedenheit und eine stärkere Markenwahrnehmung. Menschen mit Behinderungen schätzen barrierefreie Einkaufsmöglichkeiten und entwickeln oft eine starke Markenloyalität zu Unternehmen, die Inklusion ernst nehmen.”
Franziska Coenen, Gründerin und Geschäftsführerin, dotfly. GmbH