Wann müssen Online-Shops barrierefrei sein?
“Die gesetzliche Frist für barrierefreie Onlineshops endete am 28. Juni 2025. Ab diesem Stichtag müssen alle betroffenen E-Commerce-Plattformen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen. Dieses Gesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und macht Barrierefreiheit zur Pflicht.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen über einen Onlineshop an Verbraucher:innen verkaufen. Dabei spielt die Unternehmensgröße grundsätzlich keine Rolle – auch kleinere Onlinehändler sind betroffen. Die einzige Ausnahme bilden Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.
Eine schrittweise Implementierung ist nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig. Wer zu spät beginnt, riskiert zeitlichen Druck und höhere Kosten. Nachträgliche Anpassungen sind meist aufwändiger als die Integration von Barrierefreiheit von Anfang an.
Eine frühzeitige Umsetzung bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Wettbewerbsvorteile. Barrierefreie Shops erreichen mehr Zielgruppen, erzielen bessere SEO-Rankings und stärken das Markenimage. Expert:innen empfehlen, mindestens 12-18 Monate für die vollständige Umsetzung einzuplanen, um alle Anforderungen der WCAG-Standards sorgfältig zu implementieren.”
Franziska Coenen, Gründerin und Geschäftsführerin, dotfly. GmbH