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FAQ

Was passiert bei Nichteinhaltung der Barrierefreiheit?
 

“Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann für Onlinehändler:innen ab dem 28. Juni 2025 erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sieht verschiedene Sanktionsmöglichkeiten vor, die Unternehmen ernst nehmen sollten. 

Zunächst drohen Bußgelder durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Diese können bei Verstößen gegen die WCAG-Standards Geldbußen von bis zu 100.000 Euro verhängen. Bei wiederholten oder besonders schwerwiegenden Verstößen können die Strafen noch höher ausfallen. Die Behörden haben außerdem die Möglichkeit, die Geschäftstätigkeit einzuschränken oder im Extremfall zu untersagen. 

Zivilrechtliche Klagen stellen eine weitere Gefahr dar. Menschen mit Behinderungen oder Verbraucherschutzverbände können Unterlassung und Schadenersatz fordern, wenn ein Onlineshop nicht barrierefrei zugänglich ist. Solche Verfahren können nicht nur teuer werden, sondern auch zu negativer Publicity führen. 

Der wirtschaftliche Schaden geht oft über die direkten Strafen hinaus. Unternehmen riskieren Reputationsschäden, wenn sie als nicht inklusiv wahrgenommen werden. In der heutigen Zeit, in der gesellschaftliche Verantwortung immer wichtiger wird, kann dies langfristige Auswirkungen auf Kundenbeziehungen haben. 

Darüber hinaus verpassen nicht-barrierefreie Onlineshops wirtschaftliche Chancen: Sie schließen potenzielle Kund:innen aus, erzielen schlechtere SEO-Rankings und haben höhere Absprungraten. Die rechtzeitige Investition in Barrierefreiheit ist daher nicht nur rechtlich notwendig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Onlinehändler:innen sollten die verbleibende Zeit bis 2025 nutzen, um ihre Shops WCAG-konform zu gestalten.”

Franziska Coenen, Gründerin und Geschäftsführerin, dotfly. GmbH 

 

Es wird Zeit, dass wir uns kennenlernen.

Franziska Coenen