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Brücke, die barrierefrei ist

Barrierefreie Websites machen den Unterschied

Willkommen auf unserer barrierefreien Landingpage!

Hier gibt es die wichtigsten Informationen rund um Gesetze und Umsetzung. Ihr wollt selbst einmal testen, wie die Seite für jemanden mit Rot/Grün-Schwäche aussieht? Ihr möchtet den Text vergrößern oder Kontraste setzen? Ihr braucht einen größeren Zeiger oder eine andere Sättigung? Ihr möchtet die Website nur mit der Tastatur navigieren? Einfach rechts in der Toolbar auswählen und eintauchen in die Welt der barrierefreien Websites.

So können Websites individuell an die Bedürfnisse der jeweiligen User:innen angepasst werden.

Zielgruppe erweitern und Umsatz steigern

Mehr als 7,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Form der Einschränkung - ob angeboren, aufgrund äußerer Umstände oder mit zunehmendem Alter.​

Dazu kommen diejenigen, die wegen einer temporären oder situationsbedingten Einschränkung Probleme haben, Websites zu bedienen.​

Wer Barrierefreiheit erhöht, kann also eine große Gruppe an potentiellen Kund:innen und Umsatzpotenzial zusätzlich ansprechen. 

Gesetzeskonform handeln

Ab dem 28. Juni 2025 müssen nach EU-Richtlinie Websites barrierefrei sein. Im ersten Schritt werden nur bestimmte Unternehmen betroffen sein, nach und nach wird die Regelung aber sicherlich ausgeweitet.​

Um potenziellen Strafen zu entgehen, lohnt es sich frühzeitig die Website beziehungsweise den Webshop zu analysieren und den Grad der Barrierefreiheit nach und nach zu verbessern. 

Bessere SEO-Perfomance

Auch Google hat reagiert und macht Barrierefreiheit zum Teil seiner Mission: “Organize the world's information and make it universally accessible and useful”.​

Denn wenn Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit Hand in Hand gehen, profitieren alle davon.

Franziska Radek
Franziska Radek

Webdeveloperin

dotfly

"Es ist für mich zum Herzensprojekt geworden, das Internet Stück für Stück inklusiver und für alle Menschen zugängig zu machen. Als Frontend Entwicklerin arbeite ich daran unsere Kund:innen dahingehend zu beraten."

Computertastatur mit Screenreader

Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) fördert die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Einschränkungen sowie älteren Menschen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt. ​

​Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 veröffentlich und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft.

Marisa Sommer

stellvertretende Vorsitzende

Blinden- und Sehbehindertenverein Köln e.V. (BSVK)

„Ich bin froh und dankbar, dass sich dotfly so stark mit dem Thema auseinandersetzt. Für blinde Menschen wie mich ist es so wichtig, dass mehr Menschen nicht nur darüber reden, sondern auch endlich handeln.“

Was sind die WCAG ​(Web Content Accessibility Guidelines​)?

Mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 wurde eine mehrstufige Richtlinie und Anleitung erstellt, um Webdesign und Webentwicklung für Menschen mit Beeinträchtigung so barrierefrei wie möglich zu gestalten.​

Die wichtigsten Arten von Beeinträchtigung seien im Folgenden deshalb kurz erwähnt:​

  • Sehbeeinträchtigung und Blindheit​
  • Hörbeeinträchtigung und Gehörlosigkeit​
  • Motorische Beeinträchtigungen​
  • Kognitive Beeinträchtigungen und Lernbehinderungen​
  • Photosensibilität​
  • Mehrfachbeeinträchtigungen

Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit

So lauten die vier Prinzipien der Barrierefreiheit. Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit in der Barrierefreiheit betont, Informationen für alle Sinneskanäle zugänglich zu machen, zum Beispiel mit Text Alternativen oder Unterscheidbarkeit.

Bedienbarkeit erfordert anpassbare Interaktionsmöglichkeiten und Verzicht auf stimulierte Effekte (Eingabemodalitäten, Tastaturbedienbarkeit uvm). Verständlichkeit ist essenziell, erfordert klare Sprache und Vorhersehbarkeit.

Robustheit beinhaltet die Konformität mit Standards für reibungslose Interaktion mit verschiedenen Benutzeragenten (Webbrowsern) und assistiven Technologien (Screenreader).

Unsere erfolgreichen Projekte im Bereich barrierearme Websites

Wir haben bereits im Jahre 2021 die Seite von KOFA (Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung) barrierearm gestaltet. Hier wurden wir mit einem Relaunch betraut, der User:innen die Orientierung erleichtern sollte. Es wurden gewachsene Strukturen aufgebrochen und die Navigation komplett neu konzipiert. Seitdem ist es möglich, die komplette Website nur noch mit Hilfe der Tastatur durchzunavigieren. Die Bildsprache haben wir direkt für den Screenreader optimiert.

KOFA-Sticky

Wir sind der richtige Partner!

Sowohl für ein erstes Audit der Website oder des Webshops als auch bei der kompletten Umsetzung von barrierefreiem Webdesign sind wir der richtige Partner.

Mit Erfahrung, Verstand und Herzblut.

Jetzt direkt einen unverbindlichen Termin vereinbaren!

Es wird Zeit, dass wir uns kennenlernen.

Alice Gossrau

New Business Managerin